Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Goa-systems GmbH tritt für folgende Leistungen als reiner Vermittler auf: 1.) Motorradreisen, bei denen ein anderer Veranstalter ausdrücklich genannt ist 2.) Mietmotorräder, Mietwagen 3.) Personen-, Frachtflüge 4.) Motorradtransporte Bahn, Schiff, Flug 5.) Hotels u. a. Übernachtungsunterkünfte 7.) Kreuzfahrten 8.) Versicherungen. Hier gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des einzelnen Leistungsträgers bzw. Veranstalters, die wir Ihnen auf Anfrage gern zusenden. Für die Leistungen unter Punkt 3 – 5 werden keine Reisepreissicherungsscheine ausgehändigt, da diese Leistungen nicht versicherungsfähig sind. Für die Punkte 1 und 2 werden nur dann Sicherungsscheine ausgehändigt, wenn zu der gebuchten Leistung eine zweite touristische Leistung gebucht wird (z. B. Flug). In diesem Zusammenhang verweisen wir ganz ausdrücklich auf den Punkt 9 Mitwirkungspflicht bei auftretenden Leistungsstörungen hin. Soweit der Kunde es unterlässt, Mängel bereits während der Reise bei uns anzuzeigen, ist ein Anspruch auf Reisepreisminderung in jedem Fall ausgeschlossen. Für Reisen, bei denen die goa-systems GmbH als Veranstalter auftritt, werden ergänzend zum Reisevertragsgesetz BGB §651 folgende Bedingungen vereinbart:

1. Anmeldung 

Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (nachfolgend kurz RV genannt) den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich (auch per Fax oder Email) erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des RV zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist der RV zehnTage an sein neues Angebot gebunden.

2. Anzahlung/Restzahlung

Beträge in Euro. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sofort zu leisten. Die Restzahlung muss bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn beim RV eingegangen sein. Ausnahmen sind Reisen, bei denen sich der Veranstalter die Durchführung bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl vorbehält. Hier gilt die Anweisung der Restzahlung zum Zeitpunkt der Durchführungsklarheit (in der Regel 2 Wochen vor Beginn). Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde einen Sicherungsschein, der die geforderte Reisepreisabsicherung nach § 651 k BGB dokumentiert. Nachteile aus verspäteter Zahlung gehen zu Lasten des Kunden. Beträge in Fremdwährungen! Für alle Leistungen, die auch in Fremdwährung ausgeschrieben sind, ist die unter Punkt 13 genannte ausschließlich Vermittler. Hier kann auch die Höhe der Anzahlung von den o. g. abweichen. Die Buchungsbestätigung erfolgt nach Buchungseingang zum festgelegten Umrechnungskurs in Euro (siehe Umrechnungskursangaben der Preislisten). Sechs Wochen vor Reiseantritt erhält der Kunde die abschließende Rechnung, die dann zum jeweiligen Tageskurs in Euro umgerechnet wird. Diese Rechnung ist binnen 14 Tagen zu begleichen. Die Kursdifferenzen werden verrechnet.

3. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt bzw. der Internetausschreibung und der Reisebestätigung des RV. Klimatabellen, Tourskizzen und sonstige, allgemeine Informationen gelten nicht als Vertragsbestandteile. A) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der RV behält sich vor, die Fahrtroute geringfügig zu ändern und geplante Hotels durch gleichwertige zu ersetzen. B) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren Gründen (Änderung der Treibstoffkosten, Steuern, gesetzlichen Abgaben, Währungsschwankungen) in angemessenem Umfang möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Der Kunde ist hierüber bis spätestens drei Wochen vor Abreise in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen über 5 % des Reisepreises, ist der Kunde innerhalb von zehn Tagen zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.

4. Rücktritt/Umbuchung durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang einer Rücktritterklärung bei der Goa-Systems GmbH. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass die Bearbeitung nur werktags während der allgemein üblichen Geschäftszeiten möglich ist. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweisgründen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen der jeweils bei der Buchung mitgeteilten Stornokosten verlangen, die sich nach folgendem vom Hundertsatz des Reisepreises errechen: bis 91 Tage vor Reiseantritt: 20 %,         90 – 61 Tage vor Reiseantritt: 40 %, 60 – 31 Tage vor Reiseantritt: 75 %, ab dem 30. Tag und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises. Ausgenommen sind hierbei Linienflüge. Für diese gilt nach Ticketausstellung der Stornosatz der jeweiligen Airline. Namensänderungen sind seitens aller Linienfluggesellschaften nicht gestattet. Aufwendungsersatz kann die Goa-Systems GmbH auch insoweit vom Kunden verlangen, als dass Goa Systems unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen den Preis einer vermittelten Leistung (insbesondere den Reisepreis einer Pauschalreise) oder Rücktritts-(Storno-)kosten an das Vertragsunternehmen verauslagt hat. Diesem Aufwendungsersatzanspruch von Goa Systems kann der Kunde keine ihm gegenüber dem Vertragsunternehmen zustehenden Ansprüche (insbesondere Ansprüche wegen mangelhafter Erfüllung des vermittelten Hauptvertrages) im Wege der Aufrechnung oder der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten durch Goa Systems ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder Goa Systems aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet. Sollten die tatsächlichen Kosten über diese Sätze hinausgehen, so ist der RV berechtigt, die tatsächlichen Kosten zu verlangen. In allen Fällen steht dem Kunden das Recht zu, dem RV einen geringeren Schaden nachzuweisen. Falls für bestimmte Reisen andere Rücktrittskosten ausgeschrieben sind, so gelten diese anstatt der Vorgenannten. Soweit bestimmte Leistungen nur vermittelt werden, und die Rücktrittskosten der Leistungsträger, die der bei Buchung mitgeteilten Stornokosten aufgeführten übersteigen, gelten die Stornoregeln der Leistungsträger. Jeder Leistungsträger hat unterschiedliche Stornogebühren in seinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Diese können im Einzelnen nicht aufgeführt werden. Sie können jedoch jederzeit über uns angefordert werden. Der Reisepreis ist auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort bzw. Reiseziel einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschalierten Stornogebühren. D) Wird bei Gruppenbuchungen durch Stornierung einzelner Personen die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, für die der RV eine Gruppenermäßigung angeboten hat, unterschritten, so ist der RV berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Stornokosten zu verlangen, außer die Teilnehmer erklären sich bereit, den Einzelbuchungspreis zu zahlen. E) Lässt sich der Kunde bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzten, so sind dem RV alle entstehenden Kosten zu ersetzen. Die Mindestgebühr beträgt € 30. Die Kosten können jedoch erheblich darüber liegen (Rundreisen). Ist ein Linienflug gebucht, kann dieser nicht auf eine Ersatzperson umgeschrieben werden. In diesem Fall muss ein neues Flugticket zu aktuellen Preisen gekauft werden. F) Soweit der Kunde vor Reiseantritt einzelne Leistungen umbuchen möchte, sind die entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsgebühren von ihm voll zu tragen.

5. Reiseversicherungen

Die Katalogpreise bzw. Internetpreise enthalten keine Reiseversicherungen, außer es wird in den Leistungen ausdrücklich darauf hingewiesen. Wir empfehlen in jedem Fall, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

6. Rücktritt durch den RV

Der RV kann bis zwei Wochen vor Reisebeginn (bei Reisen außerhalb Europas bis vier Wochen vor Reisebeginn) vom Reisevertrag zurücktreten, wenn: A) die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl fünf Personen. Der RV muß dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Reisepreis zurückerstatten. B) sich herausstellt, dass der Kunde den Erfordernissen der Reise nicht entspricht (z. B. Führerschein nicht vorhanden). In diesem Fall muß der Kunde dem RV die entstehenden Kosten erstatten (siehe auch pauschalierte Stornosätze unter Punkt 4). Der RV kann die Tour abbrechen, wenn C) der Reiseleiter/Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson vom RV gestellt werden kann. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den anteiligen Reisepreis, für die noch verbleibenden Tage rückerstattet. D) Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbaren Ereignisse die Durchführung der Tour unmöglich machen.

7. Nichtgenutzte Leistungen

Nimmt der Kunde nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von ihm noch vom RV zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder tritt der Kunde die Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises. Der RV wird sich bei den Leistungsträgern jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Werden Mietmotorräder früher zurückgegeben oder werden Meilenpakete nicht aufgebraucht, so ist eine anteilige Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen.

8. Haftung

Der RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Sie übernehmen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen eventuell verursachten Schäden (z. B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgen selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Unsere vertragliche Haftung als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß §651 h BGB insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, haften wir auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht für das Verschulden des die Fremdleistung erbringenden Veranstalters bzw. Leistungsträgers. In diesem Fall sind eventuelle Probleme immer direkt mit dem jeweiligen Leistungsträger zu klären. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter mitzuteilen und ihm eine angemessene Zeit zur Abhilfe einzuräumen, sofern das möglich ist und nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Können Reiseleitung oder Leistungsträger keine Abhilfe schaffen, müssen uns die Beanstandungen unverzüglich, möglichst schriftlich (Telefax, Telegramm), mitgeteilt werden. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 10.00 – 17.30 Uhr und freitags von 9.00 – 14.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit unter den auf Ihrer Reisebestätigung/Unterlagen genannten Telefon-, Telefaxnummern und Adresse. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung nicht gegeben. Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Für die über den RV abgeschlossene Zusatzversicherung z. B. VIPplus sind als Erstattungsgrundlage der Polizeibericht, Fotos, und die Rechnung des Vermieters auf Name und Adresse des Kunden im Original einzureichen. Ihre vertraglichen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz verjähren nach zwei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

10. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitvorschriften selbst verantwortlich. Der RV wird den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen seiner Möglichkeiten über die wichtigsten Bestimmungen informieren.

11. Mietfahrzeuge

Grundsätzlich wird jeder Mietvertrag immer zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen. Goa-Systems GmbH nimmt hierbei lediglich die Funktion eines Vermittlers ein. Ausgenommen, wenn ein Mietfahrzeug bei einer geführten Tour oder in Verbindung mit weiteren Leistungen im Reisepreis enthalten ist. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des Vermieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug stets pfleglich zu behandeln und es nur für Zwecke zu verwenden, für die es auch tatsächlich geeignet ist. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, Gesetze und Verkehrsregeln einzuhalten. Soweit ein Mieter einen Schaden am Fahrzeug verschuldet hat, bestehen keine Ansprüche auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges. Gleiches gilt, wenn das Mietfahrzeug gestohlen wurde. Soweit an einem gemieteten Fahrzeug ein Schaden auftritt, der während der Tour/Anmietung nicht in angemessener Zeit behoben werden kann, besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, gleich ob der Mieter den Schaden verschuldet hat oder ob dieser ohne sein Verschulden eintritt. In diesem Fall steht ihm jedoch die Rückerstattung des anteiligen Reise- bzw. Mietpreises zu.

12. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen diese Bestimmungen verbindlich an. Der RV behält sich die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern vor.

13. Reiseveranstalter

Reiseveranstalter ist, soweit nicht anders angegeben: Goa-Systems GmbH Abteilung bikethebest Heuserweg 18 53842 Troisdorf HRB 11965 Amtsgericht Siegburg Geschäftsführer: Michaela Fischer Steuernummer: 220/5808/0693 UST-IdNr.: DE 217657011

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand im Falle einer Klage gegen die Goa-Systems GmbH ist Koblenz. Für Klagen der Goa-Systems GmbH gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der unter 13. genannte Sitz des Reiseveranstalters.

15. Haftungsverzichtserklärung

Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu: Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, welche die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.

Stand: Mai 2014-01

bikethebest

by Reiseveranstalter
Goa-Systems GmbH
Abteilung bikethebest
Heuserweg 18
53842 Troisdorf

Bei Fragen

Montag bis Freitag
9:00 bis 17:30
oder nach Vereinbarung
Fon +49 2241-944360

Mehr

Geschäftsführung:
Michaela Fischer
Amtsgericht Siegburg
HRB 11965
Ust.Id nr: DE217657011
Fax: +49 (0) 2241-94436-16

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